Aktuelles

02.03.2012 SWAB Netz kündigt EnerGenSüd eG Netzzugang
Ab dem 01.03.2012 wird der Ulmer Energielieferant EnerGenSüd eG keine Kunden mehr in den Verteilnetzen der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH beliefern. Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EnerGenSüd eG und der Nichtbegleichung von begründeten und berechtigten Forderungen des Annaberg-Buchholzer Netzbetreibers durch den Strom- und Gaslieferanten EnerGenSüd eG wird diesem mit Wirkung zum 01.03.2012 der Zugang zu den Strom- und Gasverteilnetzen der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH entzogen.
Die Versorgung der bislang von EnerGenSüd eG versorgten Kunden wird nicht unterbrochen. Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz übernimmt der zuständige Grundversorger in unseren Verteilnetzen im Rahmen der Grundversorgungspflicht nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz die Ersatzversorgung der bislang von EnerGenSüd eG versorgten Kunden.

Die SWAB Netz hat die Bundesnetzagentur in Bonn und die Landesregulierungsbehörde Sachsen über die Kündigung informiert.
14.10.2011 Marktgebietszusammenlegung GASPOOL und Aequamus
Zum 01.10.2011 wird das bisherige Marktgebiet GASPOOL als Handelsraum für Erdgas erweitert. Auf Grund der Marktgebietszusammenlegung von Aequamus (L-Gas) und GASPOOL (H-Gas) entsteht ein neues Marktgebiet mit dem Namen GASPOOL. In dem neuen Marktgebiet werden rund 400 Gasnetze, u.a. das der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH, verbunden und ca. die Hälfte des deutschen Gasmarktes abgedeckt.
Die Ausspeisepunkte im Erdgasnetzgebiet der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH werden dem Marktgebiet GASPOOL zugeordnet.
13.10.2011 SWAB Netz hat alle Anforderungen aus der KoV IV erfüllt
Die neue Kooperationsvereinbarung IV (KoV IV) wurde zum 01.07.2011 verabschiedet. Diese beinhaltet Anpassungen der Lieferantenrahmenverträge, neue Veröffentlichungspflichten sowie neue Fristen für Datenmeldungen an den Marktgebietsverantwortlichen GASPOOL und vorgelagerten Netzbetreiber Südsachsen Netz GmbH. Die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH hat alle Änderungen bzw. Anpassungen der neuen Kooperationsvereinbarung IV vorgenommen und diese damit komplett umgesetzt. Die aktuellen Veröffentlichungen finden Sie auf der Internetseite unter Erdgasnetz Netzzugang.
26.09.2011 SWAB Netz arbeitet TSM konform
Die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH erhielt am 26.07.2011 die Konformitätserklärung, dass das bei ihr eingerichtete Technische Sicherheitsmanagement dem DVGW-Regelwerk für Gas und den VDN-Richtlinien für Strom entspricht. Dafür wurde die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH in einem 3-tägigen Zertifizierungsverfahren von der ZER-QMS, Zertifizierungsstelle Qualitäts- und Umweltgutachter GmbH Köln, umfassend geprüft.
Das Technische Sicherheitsmanagement, kurz: TSM, gibt darüber Auskunft, ob die Aufbau- und Ablauforganisation in einem Energieversorgungsunternehmen den technischen Regeln entspricht und ob die wirtschaftlichen, technischen und personellen Voraussetzungen für die entsprechenden Aufgaben erfüllt werden. Als Strom- und Gasnetzbetreiber erfüllt die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH dabei die Anforderungen sowohl für den Strom- als auch für den Gasnetzbetrieb. Grundlagen im Strom sind die Richtlinien des VDN, insbesondere die S 1000, während im Gasbereich das DVGW-Regelwerk mit seinem Arbeitsblatt G 1000 die entsprechenden Anforderungen enthält.
21.04.2011 SWAB Netz kündigt TelDaFax ENERGY GmbH Netzzugang
Aufgrund des Entstehens nicht unerheblicher Außenstände und der Nichtbegleichung von begründeten und berechtigten Forderungen der SWAB Netz durch den Troisdorfer Strom- und Gaslieferanten TelDaFax ENERGY GmbH wird dem Strom- und Gaslieferanten TelDaFax ENERGY GmbH mit Wirkung zum 30.04.2011 der Zugang zu den Strom- und Gasverteilnetzen der SWAB Netz entzogen. Die im Vorfeld der Kündigung durchgeführten Maßnahmen der SWAB Netz zur Abmilderung der zu treffenden Entscheidung blieben leider erfolglos.
Die Versorgung der bislang von TelDaFax ENERGY GmbH versorgten Kunden wird nicht unterbrochen. Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz übernimmt der zuständige Grundversorger in unseren Verteilnetzen, die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG, im Rahmen der Ersatzversorgungspflicht nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz die Ersatzversorgung der bislang von TelDaFax ENERGY GmbH versorgten Kunden.
Die SWAB Netz hat die Bundesnetzagentur in Bonn und die Landesregulierungsbehörde Sachsen über die Kündigung informiert.
11.01.2011 Standardisierte Verträge im Messwesen
Gemäß Beschluss BK6-09-034 / BK7-09-001 der Bundesnetzagentur veröffentlicht die SWAB Netz standardisierte Verträge im Bereich des Messwesens als Messstellenrahmenvertrag und Messrahmenvertrag. Die SWAB Netz hat weiterhin Technische Mindestanforderungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Elektrizitäts- und Gasverteilnetz festgelegt sowie weitere Anlagen veröffentlicht.
01.01.2011 Ab dem 01.01.2011 gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH neue Netzentgelte Strom und Gas. Diese wurden auf Basis der genehmigten Erlösobergrenze Strom/ Gas gebildet und der Landesregulierungsbehörde Sachsen fristgemäß angezeigt. Die Entgelte gelten ab dem 01.01.2011 bis zum 31.12.2011.
25.10.2010 Überprüfung der Thermischen Gasabrechnung bei der Stadtwerken Annaberg-Buchholz Netz GmbH durch das Sächsische Landesamt für Mess- und Eichwesen
Das Sächsische Landesamt für Mess- und Eichwesen überwacht gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 3 der Eichordnung die Durchführung der Thermischen Gasabrechnung bei den dafür zuständigen Netzbetreibern in Sachsen. Auch die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH wurde daraufhin im August 2010 von der Eichbehörde auf die Einhaltung der Vorschriften und die Richtigkeit der Durchführung der Thermischen Gasabrechnung hin überprüft.
Im Ergebnis dieser Überprüfung bestätigte das Sächsische Landesamt für Mess- und Eichwesen der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH, dass sie eichrechtliche Aspekte der Gasversorgung und der Gasabrechnung mit Sorgfalt und Sachkompetenz bearbeitet. Sowohl die Gasanlagen im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers als auch die Abrechnungen des Gasverbrauchs der Letztverbraucher entsprachen den Vorschriften und wurden demzufolge nicht beanstandet.
25.08.2010 Neue Messtechniken für die Erfassung des Strom- und Gasverbrauches, auch intelligente Strom- und Gaszähler oder "Smart Meter" genannt, sind seit dem 01.01.2010 durch die Netzbetreiber in Deutschland den Endverbrauchern anzubieten. Auch die Stadtwerke Annaberg-Buchholz haben in den letzten Monaten intensiv an ihrem Pilotprojekt "Smart Metering" gearbeitet und schließlich am 18. August den ersten "Smart Meter" in ihr Stromnetz eingebaut. Nun werden noch vier weitere Stromzähler und drei Gaszähler folgen. Die Erfahrungen mit dieser modernen Technik sollen helfen, Kundennutzen und Kundenwünsche besser zu analysieren. Schließlich wird man auf Veränderungen im Energiebereich kundenfreundlicher und flexibler reagieren können.
19.08.2010 Am heutigen 19. August begehen die Stadtwerke Annaberg-Buchholz ein kleines Jubiläum, denn das Tochterunternehmen der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG, die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH, wird fünf Jahre alt. Das Unternehmen wurde als Antwort auf die Entflechtungsanforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes von 2005 gegründet und erfüllt seither die Netzbetreiberaufgaben für den Betrieb der Strom- und Gasverteilnetze in der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz.
10.05.2010 Die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH wird im Zeitraum von 2. Juni 2010 bis 16. Juni 2010 eine vollständige Systemtrennung gemäß den Festlegungen BK 6-06-009 (GPKE) und BK 7-06-067 (GeLiGas) durchführen. Dadurch wird es im genannten Zeitraum zu Einschränkungen in der Marktkommunikation kommen.
01.03.2010 Derzeit lässt die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH die turnusmäßige Überprüfung von etwa 350 Netzanschlüssen im Gasverteilungsnetz Annaberg-Buchholz durchführen. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH und der Netzservice Gas der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG, Tel. 03733/ 5613-201, gern zur Verfügung.
01.02.2010 Bei der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH entstanden keine Mehrerlöse aus vergangenen Netzentgeltkalkulationsperioden im Stromnetz. Insofern erfolgt auch keine Saldierung von etwaigen Mehrerlösen in den zukünftigen Netzentgeltkalkulationsperioden. Ein entsprechender Bescheid der Landesregulierungsbehörde Sachsen liegt vor. Mehrerlöse entstanden bei den Netzbetreibern dadurch, dass sie ihre ursprünglichen Netzentgelte bis zur erstmaligen Genehmigung, auf Basis der dann später geltenden Stromnetzentgeltverordnung welche eine andere Kalkulationsmethodik besitzt, durch die Regulierungsbehörden beibehalten durften. Sofern keine Differenzen zwischen den ursprünglichen und den dann auf Basis der Stromnetzentgeltverordnung kalkulierten und genehmigten Netzentgelten bestanden, entstanden auch keine Mehrerlöse.
01.01.2010 Ab dem 01.01.2010 gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH die auf der Grundlage der genehmigten Erlösobergrenze Gas gebildeten und nach § 4 Absätze 3 bis 5 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) angepassten neuen Netzentgelte, Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung und sonstigen Entgelte. Das neue Preisblatt wurde der zuständigen Landesregulierungsbehörde Sachsen fristgemäß angezeigt.
01.01.2010 Mit Schreiben vom 07.12.2009 wurde für die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH die Anpassung der Erlösobergrenze Strom für 2010 nach § 4 ARegV durch die Landesregulierungsbehörde festgelegt. Die auf Basis der Erlösobergrenze für 2010 gebildeten Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsverteilnetz gelten ab dem 01.01.2010 bis zum 31.12.2010.
01.01.2010 Mit Wirkung zum 01.01.2010 werden die technischen Anschlussbedingungen der SWAB Netz ergänzt. Ab diesem Zeitpunkt findet die Ergänzung zu den TAB 2007 zur Umsetzung des § 33 Abs. 2 Erneuerbare- Energien-Gesetz - EEG vom 25. Oktober 2008 und des § 4 Abs. 3a Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) vom 25. Oktober 2008 - Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung - vom Oktober 2009 für unser Netzgebiet Anwendung.
01.10.2009 Mit Wirkung zum 01.10.2009 entsteht in Deutschland ein neues Marktgebiet als Handelsraum für Erdgas. Das neue Marktgebiet heißt - GASPOOL - und vereint die bisherigen Marktgebiete ONTRAS, H-Gas Norddeutschland (best. aus DONG, GASUNIE und StatoilHydro) und WINGAS Transport. Im neuen Marktgebiet - GASPOOL - werden mehr als 300 Erdgasnetze, auch das der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH, verbunden sein. Es verbindet darüber hinaus auch Polen, die Tschechische Republik, die Niederlande, Belgien und Dänemark.
Somit sind ab dem 01.10.2009 alle Ausspeisepunkte im Erdgasnetzgebiet der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH dem Marktgebiet GASPOOL zugeordnet.
09.09.2009 Die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH gibt bekannt, dass sie als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung mit Strom bzw. Gas die Bestimmung des Grundversorgers nach § 36 (2) Satz 2 EnWG zum 01. Juli 2009 vorgenommen hat. Das Energieversorgungsunternehmen, welches zum vorgenannten Zeitpunkt die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in unseren Energieversorgungsnetzen belieferte, ist die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG, welche somit für die nächsten 3 Jahre, vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2012 Grundversorger in unseren Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung mit Strom bzw. Gas sein wird.
12.05.2009 Laut Mitteilung unseres vorgelagerten Netzbetreibers kann es in Zukunft zu Änderungen der Gasbeschaffenheit in unserem Netz kommen. Die Grenzwerte nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 werden dennoch weiterhin eingehalten.Gründe für die mögliche Änderung der Gasbeschaffenheit sind die Einspeisung aus vorgelagerten Netzen und künftige Biogaseinspeisungen.
Auf herkömmliche Heizungsanlagen haben diese Veränderungen der Gasbeschaffenheit keine Auswirkungen.
01.03.2009 Die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH gibt bekannt, dass ab dem 1. März 2009 die Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH, in deren Netzgebiet an die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die aktuellen Ergänzenden Bedingungen zur NAV bzw. NDAV sind im Internet unter www.swab-netz.de veröffentlicht und liegen im Servicecenter der Stadtwerke Annaberg-Buchholz aus.
01.01.2009 Mit Bescheid vom 19.01.2009 wurde für die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH die Erlösobergrenze Gas für 2009 nach § 4 ARegV durch die Landesregulierungsbehörde festgelegt. Das auf Basis dieser Festlegung erstellte Preisblatt der Entgelte für den Zugang zum Gasverteilnetz gilt rückwirkend zum 01.01.2009 bis zum 31.12.2009.
01.01.2009 Mit Bescheid vom 13.01.2009 wurde für die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH die Erlösobergrenze Strom für 2009 nach § 4 ARegV durch die Landesregulierungsbehörde festgelegt. Das auf Basis dieser Festlegung erstellte Preisblatt der Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz gilt rückwirkend zum 01.01.2009 bis zum 31.12.2009.
01.01.2009 Mit dem 01. Januar 2009 sind zwei Gesetzesänderungen, auf welche die Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH hinweist, in Kraft getreten.
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare Energien Gesetz – EEG) und das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) wurden grundlegend überarbeitet. EEG und KWK-Anlagenbetreiber sollten sich, sowohl bei bestehenden als auch bei geplanten Anlagen, über den Inhalt der überarbeiteten Gesetze informieren. Unter www.swab-netz.de, finden Sie die aktuellen Gesetzestexte und weitere Hinweise zum Netzanschluss und zur Anschlussnutzung.
01.11.2008 Auf Grundlage des Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb vom 29. August 2008 sowie der Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich vom 17. Oktober 2008 veröffentlichen wir den Messstellen- und Messrahmenvertrag sowie die technischen Mindestanforderungen und Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität.
01.08.2008 Gemäß Ziffer 4 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas vom 20.08.2007 (Az.: BK76-06-067) durch die Bundesnetzagentur zeigen wir an, dass wir von der Option des Satzes 1 Gebrauch machen.
01.07.2008 Ab 01.07.2008 gelten geänderte Entgelte für den Netzzugang zum Erdgasverteilnetz. Diese wurden durch die Landesregulierungsbehörde zur Kenntnis genommen und ergeben sich aus der Änderung der Entgelte der vorgelagerten Netzebenen. Die nunmehr aktualisierten Entgelte gelten vorbehaltlich weiterer Anpassungen bis zum Beginn der Anreizregulierung bzw. längstens bis zum 31.12.2008.
01.04.2008 Mit Bescheid vom 16.06.2008 wurden uns neue Entgelte nach § 23a Abs. 1 EnWG für den Zugang zum Gasverteilnetz von der Landesregulierungsbehörde genehmigt. Die Entgelte gelten vorbehaltlich weiterer Anpassungen für den Zeitraum ab 01.04.2008 bis zum Beginn der Anreizregulierung bzw. längstens bis zum 31.12.2008.
01.01.2008 Mit Bescheid vom 22.04.2008 wurden uns neue Entgelte nach § 23a Abs. 1 EnWG für den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz von der Landesregulierungsbehörde genehmigt. Die Entgelte gelten vorbehaltlich weiterer Anpassungen für den Zeitraum ab 01.01.2008 bis zum Start der Anreizregulierung bzw. längstens bis zum 31.12.2008 und beinhalten die Anpassung der Entgelte der vorgelagerten Netzebenen.
01.01.2008 Ab dem 01.01.2008 finden für das Netzgebiet der Stadtwerke Annaberg-Buchholz Netz GmbH gemäß § 20 NAV die Technischen Anschlussbedingungen 2007 Mitteldeutschland (TAB 2007 Mitteldeutschland) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Anwendung. Damit wird die bisher gültige TAB 2000 abgelöst. Gleichzeitig werden die Ergänzenden Bedingungen zur NAV entsprechend angepasst.
01.11.2007 Ab 01.11.2007 gelten geänderte Entgelte für den Netzzugang zum Erdgasverteilnetz. Diese wurden durch die Landesregulierungsbehörde genehmigt und beinhalten die Anpassung der Entgelte der vorgelagerten Netzebenen. Die nunmehr aktualisierten Entgelte gelten vorbehaltlich weiterer Anpassungen bis 31.03.2008.
01.10.2007 Gemäß § 23a Abs. 3 EnWG haben wir zum 01.04.2008 erneut einen Antrag über die Entgelte für den Zugang zum Erdgasverteilnetz bei der Landesregulierungsbehörde gestellt.
01.10.2007 Gleichzeitig haben wir einen Antrag auf Anpassung der derzeit genehmigten Entgelte für den Zugang zum Erdgasverteilnetz bei der Landesregulierungsbehörde gestellt.
01.08.2007 Gemäß Ziffer 6 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität vom 11.07.2006 (Az.: BK6-06-009) durch die Bundesnetzagentur zeigen wir an, dass wir von der Option des Satzes 1 Gebrauch machen.
01.07.2007 Gemäß § 23a Abs. 3 EnWG haben wir zum 01.01.2008 erneut einen Antrag über die Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz bei der Landesregulierungsbehörde gestellt. Die aktuellen Entgelte gelten vorbehaltlich weiterer Anpassungen bis 31.12.2007.
01.06.2007 Zum 18.10.2006 sind wir erstmals der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV I) unter Vorbehalt beigetreten. Zum 01.06.2007 wurde nunmehr die überarbeitete Kooperationsvereinbarung (KoV II) von den beteiligten Verbänden verabschiedet und ersetzt damit unmittelbar die KoV I. Die Abwicklung des Zugangs zu den Gasversorgungsnetzen wird nunmehr ausschließlich nach dem 2-Vertragsmodell auf Basis der KoV II geregelt.